Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20.04.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version seiner Veranstaltungswebsite www.digital-accessibility-summit.de. Eine Überprüfung der Barrierefreiheit ist in Kürze geplant.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei

Teilbereiche könnten evtl. nicht barrierefrei sein.

  • Vorlese-Funktion (Readspeaker). Diese Funktion wird von einem externen Anbieter angeboten und ist teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei. Gemeinsam mit den Anbietern wird daran gearbeitet die bestehenden Barrieren abzubauen.

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.digital-accessibility-summit.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Beauftragter der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstr. 53
10117 Berlin
Telefon: 03018 527-0
Telefax: 03018 527-1871
E-Mail: buero@behindertenbeauftragter.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

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